(1) Zweck des Vereins ist die Förderung eines familienergänzenden Betreuungs- und Erziehungsangebotes für Kinder zwischen 6 Monaten und zehn Jahren.
(2) Es soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Es orientiert sich
an sozialpädagogischen und ökopädagogischen Gesichtspunkten, die dem
jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder entsprechen, und die sich an
ihren Bedürfnissen und den Bedürfnissen ihrer Familien orientieren.
Dazu gehört insbesondere die Einbindung des Betreuungsangebotes in das
Alltagsleben der mit der Erziehung betrauten Erwachsenen. Durch das
Miterleben sämtlicher Lebensbereiche in Haushalt und Garten,
Gesellschaft und Natur, soll eine ganzheitliche Förderung aller Aspekte
der kindlichen Persönlichkeit im Umgang mit Mensch und Umwelt erreicht werden.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt einer an diesen Gesichtspunkten orientierten Kinderbetreuungseinrichtung verwirklicht.
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